Firmenwagen mit beschädigten Felgen: Wer die Kosten trägt, sollte im Voraus geklärt sein, um unangenehme Überraschungen bei der Fahrzeugrückgabe zu vermeiden.
Ein Mitarbeiter gibt seinen Firmenwagen nach zwei Jahren Full-Service-Leasing zurück. Der Leasinggeber stellt vier zerkratzte Felgen fest. Die Instandsetzungsrechnung beläuft sich auf 320 €, die direkt von der Kaution abgezogen werden. Ein häufiges Szenario – und dennoch vermeidbar. Zwischen Car Policy, Rückgabeklauseln und Flottenversicherung sind die Verantwortlichkeiten für den Fahrer im Alltag selten eindeutig geregelt.
Was die Car Policy zu beschädigten Felgen besagt
Die Car Policy ist das interne Dokument, das die Nutzungsregeln für den Firmenwagen festlegt. In der Regel enthält sie folgende Punkte:
- die akzeptierte Grenze für normalen Verschleiß (ob oberflächliche Kratzer toleriert werden oder nicht);
- meldepflichtige Schäden, einschließlich Felgenschäden;
- die im Schadensfall anfallenden Selbstbeteiligungen;
- mögliche Einbehalte vom Gehalt oder der Spesenabrechnung bei Vertragsende.
In der Mehrzahl der von Flottenmanagern geprüften Car Policies gilt ein Felgenkratzer mit einer Tiefe von mehr als 5 mm als dem Fahrer zurechenbarer Schaden. Als solcher kann er zu einem Einbehalt führen, auch wenn die Flottenversicherung gemeldete Unfälle abdeckt. Einen Bordstein beim Einparken zu streifen ist kein gemeldeter Schadenfall – es ist Fahrlässigkeit.
Wer zahlt konkret bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs?
Der Leasinggeber beauftragt bei der Rückgabe ein Gutachten. Die angewandten Tarifraster variieren, doch die festgestellten Beträge sind folgende:
| Art des Felgenschadens | Durchschnittlich berechnete Kosten |
|---|---|
| Leichter Kratzer (weniger als 3 mm) | 50 – 80 € pro Felge |
| Tiefer Kratzer mit Absplitterungen | 120 – 180 € pro Felge |
| Ersatz einer Alufelge 18–19 Zoll | 250 – 450 € pro Felge |
| Instandsetzungspauschale 4 Felgen | 300 – 550 € |
Diese Beträge gehen zu Lasten des Fahrers, des Unternehmens oder werden gemäß der geltenden Car Policy aufgeteilt. Bei Full-Service-Leasingverträgen ohne Kaufoption stellt das Unternehmen die Rechnung häufig dem als verantwortlich identifizierten Mitarbeiter in Rechnung – eine zulässige Praxis, sofern dies im Fahrzeugüberlassungsvertrag festgehalten ist.
Der Felgenschutz beim Leasing ist keine Standardoption der Leasinganbieter – es liegt am Fahrer oder am Unternehmen, ihn vorausschauend einzuplanen.
Vorsorgen statt diskutieren: die wirtschaftliche Gleichung
Ein Satz mit vier AlloyGator Alufelgenschutz direkt bei der Fahrzeugübernahme montiert, kostet die Montage bei einem zertifizierter Montagepartner, Material inklusive. Die Montagezeit beträgt eine Stunde. Auf einen Leasingvertrag von 36 Monaten umgerechnet entspricht das weniger als 3 € pro Monat.
Angesichts einer Instandsetzungspauschale von 300 bis 550 € ist die Rechnung schnell gemacht. Das Argument überzeugt auch auf Arbeitgeberseite: Die Integration der AlloyGator-Montage in den Fahrzeugübergabeprozess reduziert Rückgabestreitigkeiten und den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Gegengutachten.
Die am stärksten betroffenen Firmenfahrzeuge sind solche mit Felgen ab 18 Zoll – ein dominierendes Segment in den Modellpaletten von Audi, BMW oder DS Automobiles, die in französischen Fuhrparks weit verbreitet sind.
FAQ
Deckt die Flottenversicherung des Unternehmens Felgenschäden ab, die beim Parken entstanden sind?
Nein, in nahezu allen Verträgen nicht. Die Flottenversicherung greift bei gemeldeten Schadensfällen (Kollision, Vandalismus mit Protokoll). Ein Bordsteinschaden ohne identifizierten Dritten ist kein Schadensereignis: Er geht gemäß Car Policy zu Lasten des Fahrers oder des Unternehmens.
Kann das Unternehmen die Kosten für beschädigte Felgen von meinem Gehalt einbehalten?
Ja, unter strengen Voraussetzungen: Der Einbehalt muss im Fahrzeugüberlassungsvertrag vorgesehen sein, auf den tatsächlichen Schadenbetrag begrenzt sein und darf je Fälligkeit ein Zehntel des monatlichen Nettogehalts nicht überschreiten (Arbeitsgesetzbuch, Artikel L. 3251-3). Jeder vertraglich nicht vorgesehene Einbehalt ist unzulässig.
Darf man den Felgenschutz an einem Leasingfahrzeug ohne Zustimmung des Leasinggebers anbringen?
AlloyGator ist ein abnehmbares Zubehörteil, das die Struktur der Felge nicht verändert. Es beschädigt das Fahrzeug nicht und lässt sich rückstandslos entfernen. Die meisten Leasinggeber haben keine Einwände dagegen, dennoch empfiehlt es sich, die Klausel „Zubehör und Modifikationen" in Ihrem Vertrag zu prüfen. Im Zweifelsfall genügt in der Regel eine schriftliche Anfrage an den Flottenmanager, um eine Genehmigung zu erhalten.