Eine beschädigte Felge bei einem Mietwagen kann je nach Vermieter zwischen 150 € und 600 € kosten – hier erfahren Sie genau, wie diese Kosten berechnet werden.
Sie geben einen Mietwagen zurück, der Mitarbeiter geht einmal um das Fahrzeug herum und stellt einen Kratzer am Felgenhorn fest. Was beim Einparken an einem Bordstein wie eine Kleinigkeit wirkte, wird plötzlich zu einem präzisen, fotografisch dokumentierten und kaum anfechtbaren Rechnungsposten. Wer die Abrechnungslogik von Kurzzeitvermietern versteht, kann dieses Szenario vorhersehen – oder als Fahrzeugbesitzer gänzlich vermeiden.
So erfasst und dokumentiert der Vermieter Felgenschäden
Seit einigen Jahren haben große Mietwagenflotten ihre Fahrzeugübergaben mit zeitgestempelten Foto-Apps standardisiert. Jede Felge wird bei der Übernahme und bei der Rückgabe fotografiert. Jede noch so kleine Abweichung wird erfasst: oberflächliche Kratzer, tiefe Einschnitte in die Alulegierung, Verformungen des Felgenhorns.
Der Fahrer unterzeichnet das Übergabeprotokoll häufig, ohne jede Felge im Detail zu prüfen – mitunter bei schlechten Lichtverhältnissen in Tiefgaragen. Genau dieser Moment ist die Ursache vieler Streitigkeiten: Ein beim Abholen nicht vermerkter, bereits vorhandener Kratzer wird dem zurückgebenden Fahrer rechtlich angelastet.
Abrechnungstabellen: die tatsächlich berechneten Beträge
Die Tarife variieren je nach interner Preispolitik des Vermieters, Felgengröße und Art des Schadens. Hier sind die auf dem französischen Markt beobachteten Preisspannen:
| Schadensart | Abrechnungsspanne |
|---|---|
| Oberflächlicher Kratzer (1–3 cm) | 150 € – 220 € |
| Tiefe Kratzer an einer 17-18-Zoll-Felge | 220 € – 380 € |
| 19-20-Zoll-Felge (Premiumsegment) | 350 € – 600 € |
| Verformung des Felgenhorns (Ersatz) | 450 € – 700 € |
Diese Beträge entsprechen einer Reparatur in einer Fachwerkstatt und können um eine Standgebühr (30 € bis 80 €) sowie Bearbeitungsgebühren (20 € bis 45 €) erhöht werden. Die Abrechnung erfolgt automatisch über den bei Vertragsunterzeichnung hinterlegten Kreditkartenabdruck.
Der Selbstbehalt: Was er bei Felgenschäden tatsächlich abdeckt
Die meisten Mietverträge beinhalten eine Selbstbeteiligung von 600 € bis 1.500 € für Karosserieschäden. Der Reifen- und Felgenschutz ist jedoch häufig nicht im Basisvertrag enthalten – oder wird durch eine spezifische Option abgedeckt, die 5 € bis 15 € pro Tag kostet.
Konkret:
- Ohne Felgenschutz-Option trägt der Fahrer die gesamten Reparaturkosten – bis zur Höhe des Selbstbehalts.
- Mit der Option „Super Cover" oder einer vergleichbaren Option entfällt die Selbstbeteiligung vollständig – jedoch nur, wenn Felgenschäden ausdrücklich in den enthaltenen Garantien aufgeführt sind, was nur wenige Fahrer tatsächlich überprüfen.
- Schäden an Reifenflanken sind von der Standarddeckung nahezu ausnahmslos ausgeschlossen.
Ein praktischer Tipp: Lesen Sie den Ausschlussanhang, bevor Sie die Felgenoption ablehnen oder akzeptieren. Bei einer dreitägigen Miete zu 60 €/Tag bedeuten zusätzliche 10 €/Tag für die Felgenoption zwar 50 % Mehrkosten – doch das kann eine Rechnung von 300 € ersparen.
Fahrzeugeigentümer: Absicherung vor dem Vermieten oder Verleihen
Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug besitzen und solche Situationen im Alltag vermeiden möchten – Bordsteine in der Stadt, Tiefgaragen, enge Fahrbahnen – ist ein AlloyGator Felgenschutz-Set für Alufelgen absorbiert Aufpralle am Felgenhorn, ohne die Alulegierung zu beschädigen. Die Montage dauert etwa eine Stunde bei einem zertifizierten Montagepartner des AlloyGator-Netzwerks und kostet rund 99 €.
Das Prinzip: Ein Polymerstreifen wird zwischen Reifen und Felge, entlang der Flankenperipherie, eingesetzt. Bei Kontakt mit einer Bordsteinkante nimmt der Streifen den Aufprall auf – nicht die Alufelge. Kompatibel mit den meisten gängigen Fahrzeugmodellen – von Stadtautos bis hin zu SUVs – einschließlich häufig im Mietwagenbereich verfügbarer Fahrzeuge, etwa solcher mit Ford-, Hyundai- oder Dacia-Felgen.
FAQ
Kann der Vermieter eine bereits beschädigte Felge bei der Fahrzeugübernahme in Rechnung stellen?
Ja, wenn der Kratzer beim Übergabeprotokoll nicht schriftlich vermerkt wurde. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, jede Felge vor der Unterzeichnung bei ausreichender Beleuchtung zu fotografieren und darauf zu bestehen, dass vorhandene Schäden im Vertrag festgehalten werden.
Deckt die private Kfz-Versicherung Schäden an Mietwagenfelgen ab?
Einige französische Kfz-Versicherungen schließen eine erweiterte „Fahrerhaftpflicht" ein, die auch auf Mietfahrzeuge anwendbar ist, doch Felgenschäden sind selten ausdrücklich abgedeckt. Prüfen Sie die allgemeinen Vertragsbedingungen sowie etwaige Leistungen Ihrer Premiumkreditkarte (Visa Premier, Mastercard Gold).
Ist der vom Vermieter berechnete Betrag verhandelbar?
Selten. Die Tarifstrukturen sind standardisiert und die Abbuchung erfolgt automatisch. Eine Anfechtung ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden bereits vor der Übernahme vorhanden war – ausschließlich mit datierten Fotos, die bei der Fahrzeugübernahme aufgenommen wurden. Ohne Beweise ist ein solcher Streitfall kaum zu gewinnen.